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BFH 20.08.2009 V R 25/08, NWB 45/2009 S. 3478

Abgabenordnung | Bescheinigung der Landesbehörde als Grundlagenbescheid

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. (2) Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG kann Rückwirkung zukommen, ohne dass dem der Grundsatz der Rechtssicherheit entgegensteht.

Anmerkung:

Die im Jahr 2006 durch das zuständige Ministerium mit Rückwirkung ab 2001 erteilte Bescheinigung führte dazu, dass dem Kläger als selbständigem Musiklehrer an einer Musikschule in Rechtsform eines Vereins die Umsatzsteuerbefreiung unter Änderung der bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheide rückwirkend gewährt wurde. – Zum Thema „Grundlagenbescheid und Folgeänderung von Steuerbescheiden” siehe auch den InfoCenter-Beitrag in der NWB Datenbank NWB TAAAA-57059.

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