Pfändung einer Eigentümergrundschuld aus einer
Sicherungshypothek
Keine Vollstreckung von ohne Hauptforderung
geltend gemachten Säumniszuschlägen ohne Leistungsgebot und nicht
festgesetzten Vollstreckungskosten
Leitsatz
1. Pfändet das FA, obwohl bei
Gericht ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde, eine aus
einer eigenen Sicherungshypothek hervorgegangene Eigentümergrundschuld
unmittelbar ohne Aufhebung des Grundpfandrechts und der Erteilung einer
Löschungsbewilligung, sowie ohne das Gericht zu informieren und das
Erkennen lassen einer Ermessensentscheidung, ist die
Pfändungsverfügung rechtswidrig. Dies gilt zudem, wenn trotz
teilweisem Widerruf der Pfändung in vollem Umfang von der Pfändung
Gebrauch gemacht wurde (hier: Einreichung einer unrichtigen
Pfändungsurkunde beim Grundbuchamt) und der gerichtliche Beschluss
über die Aufhebung der Vollziehung missachtet wird.
2. Die Vollsteckung von ohne
Hauptforderung geltend gemachten Säumniszuschlägen erfordert das
vorherige Ergehen eines Leistungsgebots.
3. Die schlichte Aufnahme von bisher
nicht festgesetzten Vollstreckungskosten in die Anlage zur
Pfändungsverfügung ist nicht als festsetzender Verwaltungsakt,
sondern als bloße Aufschlüsselung der Pfändungssumme anzusehen.
Die Beitreibung nicht festgesetzter Vollstreckungskosten ist rechtswidrig.
Tatbestand
Fundstelle(n): GAAAD-30838
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 25.09.2009 - 5 K 1957/07
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