BGH Beschluss v. - IV ZR 123/07

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: OLG Celle, 8 U 170/06 vom LG Hannover, 13 O 85/06 vom

Tenor

1. Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussrevision (vgl. dazu - NJW-RR 2005, 651).

Fundstelle(n):
HAAAD-30521

1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein