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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, muss der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag berichtigen, während der unternehmerische Leistungsempfänger den entsprechenden Vorsteuerabzug ändern muss. Die OFD Hannover erläutert in einer Verfügung die Vorgehensweise.

Bevor wir zu den aktuellen Urteilen kommen, die wir Ihnen in diesem Monat vorstellen, möchten wir Sie auf eine interessante Verwaltungsanweisung der Oberfinanzdirektion Hannover aufmerksam machen. Es geht um die Vorsteuerberichtigung bei Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage.

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, muss der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag berichtigen. Der unternehmerische Leistungsempfänger muss den entsprechenden Vorsteuerabzug ändern. Die Pflicht zur Berichtigung der Steuer besteht auch dann, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung uneinbringlich geworden ist. Die Berichtigungen sind für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage e...

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