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BAG 25.07.2001 10 AZR 502/00
Entgeltfortzahlung; | Kürzung der Anwesenheitsprämie wegen Krankheit
Gewährt der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie für ein Quartal nur dann, wenn in diesem Zeitraum kein krankheitsbedingter Fehltag liegt, enthält diese Zusage die Kürzung einer Sondervergütung i. S. des § 4a EFZG. Dem Arbeitnehmer steht deshalb bei krankheitsbedingten Fehlzeiten ein der gesetzlichen Kürzungsmöglichkeit entsprechender anteiliger Anspruch auf die Anwesenheitsprämie zu. Dadurch wird verhindert, dass bereits geringe krankheitsbedingte Fehlzeiten zum Wegfall der gesamten Sondervergütung führen würden ().