Vorsteuererstattungsanspruch eines freiberuflich tätigen Schuldners aus mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände erbrachten Leistungen
gehört nicht zur Insolvenzmasse
Aufrechnung gegen insolvenzfreie Forderungen
Leitsatz
1. Die vom Schuldner für mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände (gem. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) erbrachte freiberufliche Leistungen
geschuldete Umsatzsteuer gehört nicht zur Insolvenzmasse.
2. Ein sich aus dieser Tätigkeit am Ende eines Voranmeldungszeitraums ergebender Vorsteuererstattungsanspruch des Schuldners
kann als Saldo aus zu zahlender Umsatzsteuer und zu erstattender Vorsteuer im Ergebnis nicht anders behandelt werden als die
geschuldete Umsatzsteuer. Die Aufrechnung des Erstattungsanspruchs gegen insolvenzfreie Forderungen ist daher zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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