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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 761/08 EFG 2010 S. 834 Nr. 10

Gesetze: InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 36 Abs. 1, InsO § 36 Abs. 2 Nr. 2, ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5, UStG 2005 § 15 Abs. 1, AO § 226

Vorsteuererstattungsanspruch eines freiberuflich tätigen Schuldners aus mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände erbrachten Leistungen gehört nicht zur Insolvenzmasse

Aufrechnung gegen insolvenzfreie Forderungen

Leitsatz

1. Die vom Schuldner für mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände (gem. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) erbrachte freiberufliche Leistungen geschuldete Umsatzsteuer gehört nicht zur Insolvenzmasse.

2. Ein sich aus dieser Tätigkeit am Ende eines Voranmeldungszeitraums ergebender Vorsteuererstattungsanspruch des Schuldners kann als Saldo aus zu zahlender Umsatzsteuer und zu erstattender Vorsteuer im Ergebnis nicht anders behandelt werden als die geschuldete Umsatzsteuer. Die Aufrechnung des Erstattungsanspruchs gegen insolvenzfreie Forderungen ist daher zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 834 Nr. 10
MAAAD-29803

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Sächsisches FG, Urteil v. 17.07.2008 - 2 K 761/08

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