Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zulässigkeit einer „Betriebsprüfung im Jahrestakt”
Rechtswidrigkeit der Anordnung einer sog. zeitnahen Betriebsprüfung im Einzelfall
[i]FG Köln, Beschluss v. 7. 7. 2009 - 13 V 1232/09 NWB SAAAD-27604In letzter Zeit geht die Finanzverwaltung vermehrt dazu über, bei Großbetrieben den Prüfungszeitraum auf ein Jahr zu beschränken. Das FG Köln hat in einem Beschluss v. im Verfahren um den vorläufigen Rechtsschutz der Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung, eine solche „Prüfung im Jahrestakt” anzuordnen, deutliche Grenzen gesetzt. Der Beitrag verschafft einen Überblick darüber, mit welchen Vor- und Nachteilen die „Betriebsprüfung im Jahrestakt” verbunden ist und unter welchen Umständen Unternehmen von dem FG-Beschluss profitieren können.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB OAAAD-29380 der Mustereinspruch „Zulässigkeit einer Betriebsprüfung im Jahrestakt” abrufbar.
I. „Zeitnahe Betriebsprüfung” oder „Prüfung im Jahrestakt”
1. Prüfungszeitraum
[i]Prüfungszeitraum nicht gesetzlich geregelt, Dreijahreszeitraum ist die RegelDer Zeitrahmen der finanzamtlichen Maßnahme der Betriebsprüfung ist abschließend weder gesetzlich, noch durch Verwaltungsanweisungen geregelt. Zum Prüfungsturnus äußert sich der Gesetzgeber nur in der Weise, als dass eine steuerliche Außenprüfung einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen ka...