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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 56/09 EFG 2009 S. 1881 Nr. 22

Gesetze: UStG § 14, UStG § 15

Zur Identität von Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs

Leitsatz

  1. Der Vorsteuerabzug erfordert, dass der diesen geltend machende Unternehmer Leistungsempfänger der den Rechnungen zu Grunde liegenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen von anderen Unternehmern ist.

  2. Wer Leistungsempfänger ist, bestimmt sich nach dem der Leistung zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis, d. h. wer nach dem Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist.

  3. Für die Voraussetzung des Vorsteuerabzugs ist der diesen begehrende Unternehmer darlegungs- und beweispflichtig.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 169 Nr. 3
EFG 2009 S. 1881 Nr. 22
HAAAD-29498

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 26.08.2009 - 16 K 56/09

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