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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 277/08

Gesetze: KraftStG § 12, KraftStG § 8

Rückwirkende Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. „echten” Wohnmobilen für die Zeit ab dem zulässig

Leitsatz

  1. Eine Änderung der Bemessungsgrundlage i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG liegt auch vor, wenn sich die Kfz-steuerrechtliche Einordnung des Fahrzeugs ändert.

  2. Bei der Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG ist nicht lediglich die Neufestsetzung der Kfz-Steuer für den Zeitraum nach Ergehen des betreffenden Kfz-Steuersatzes erlaubt, sondern ggf. auch die rückwirkende Festsetzung von dem Zeitpunkt an, in dem sich die Bemessungsgrundlage oder der einschlägige Steuersatz geändert haben.

  3. Die rückwirkende Kfz-Besteuerung von sog. „echten” Wohnmobilen für die Zeit ab ist zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-29493

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.02.2009 - 14 K 277/08

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