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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 20/08 EFG 2009 S. 1924 Nr. 23

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12

Aufwendungen für den Diensthund eines Polizei-Hundeführers als Werbungskosten

Leitsatz

  1. Der Diensthund eines Polizei-Hundeführers ist ein Arbeitsmittel.

  2. Der Diensthund dient unmittelbar der Erledigung der dienstlichen Aufgaben des Diensthundführers; die Haltung des Diensthundes ist keine Angelegenheit der persönlichen Lebensführung.

  3. Die Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund unterliegen daher dem WK-Abzug.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 210 Nr. 4
EFG 2009 S. 1924 Nr. 23
EStB 2010 S. 111 Nr. 3
ZAAAD-29492

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.07.2009 - 14 K 20/08

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