Bei Rückgängigmachung des Erwerbs eines
Grundstücks kein Erlass der für die Zeit von der Fälligkeit der
zunächst festgesetzten Grunderwerbsteuer bis zum Zeitpunkt der
Rückgängigmachung entstandenen Säumniszuschläge
Leitsatz
1. Ist der Erwerber eines
Grundstücks vom Kaufvertrag zurückgetreten, die
Grunderwerbsteuerfestsetzung rückgängig gemacht worden und wurde die
zunächst festgesetzte Steuer nicht bezahlt, so besteht kein Anspruch aus
sachlichen Billigkeitsgründen auf Erlass der Säumniszuschläge,
soweit sie auf den Zeitraum von der Fälligkeit der zunächst
festsetzten Steuer bis zum Zeitpunkt des wirksamen Rücktritts vom
Kaufvertrag entfallen.
2. Insoweit ist unerheblich, dass
möglicherweise von Anfang an Zweifel an der Erfüllbarkeit des
Kaufvertrags bestanden und dass die Parteien des Kaufvertrags eine anderweitige
Verwertung des Grundstücks verhindern wollten und deswegen ggf. keine
anderen Handlungsalternativen hatten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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