Bei der Ermittlung des kindergeldrechtlichen Jahresgrenzbetrags keine Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen,
wenn der Vater Versicherungsnehmer der abgeschlossenen privaten Krankenversicherung ist
Leitsatz
Hat ein Elternteil als Versicherungsnehmer eine auch das volljährige, in Ausbildung befindliche Kind betreffende private Krankenversicherung
abgeschlossen, können die auf das Kind entfallenden anteiligen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht bei der Ermittlung
der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden (gegen ). Da das Kind
somit nicht Versicherungsnehmer ist, ist es insoweit unerheblich, ob es die Beiträge den Eltern erstattet hat oder nicht.
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