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FG München Urteil v. - 2 K 2798/06 EFG 2010 S. 22 Nr. 1

Gesetze: AStG § 1 Abs. 1, AStG § 1 Abs. 4

Eigenkapitalersetzende Kapitalüberlassung keine Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs.1 und 4 AStG

Leitsatz

1. Ersetzt die die zinslose Darlehensgewährung eines Kommanditisten die funktionsgerechte Eigenkapitalausstattung einer kanadischen Limited, liegt keine Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 AStG vor, so dass die fiktive Verzinsung des Darlehens ausscheidet.

2. Da ausschließlich auf die tatsächliche Funktion des überlassenen Kapitals abzustellen ist, kommt es entgegen der Auffassung des FA weder darauf an, unter welcher Rubrik das Kapital in der Bilanz ausgewiesen ist, noch, ob bei einem Ausweis als Darlehen nach ausländischem Recht von Eigenkapitalersatzfunktion auszugehen ist oder nicht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 149 Nr. 4
DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 17
DStRE 2010 S. 750 Nr. 12
EFG 2010 S. 22 Nr. 1
IWB-KN Nr. 34/2010 (Zinslose Kapitalüberlassung als eigenkapitalersetzende Maßnahme, keine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 AStG)
KÖSDI 2010 S. 16835 Nr. 2
FAAAD-29156

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FG München, Urteil v. 17.07.2009 - 2 K 2798/06

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