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FG Münster Urteil v. - 1 K 4263/06 F EFG 2009 S. 1915 Nr. 23

Gesetze: EStG § 4 Abs 1, EStG § 24 Nr 2, EStG § 4 Abs 3

Freiberufler:

Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei Praxiseinbringung

Leitsatz

1) Werden von einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, anlässlich einer Praxiseinbringung Forderungen zurückbehalten und gehören diese Forderungen nach der Einbringung noch zum Restbetriebsvermögen des Einbringenden, ist von einer Erfassung der Forderungen als Übergangsgewinn abzusehen und eine Versteuerung der Einnahmen erfolgt erst bei Zufluss.

2) Hierbei kommt es nicht darauf an, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die zurückbehaltenen Forderungen innerhalb einer absehbaren Zeit nach der Einbringung geschäftlich verwertet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1915 Nr. 23
EStB 2010 S. 110 Nr. 3
HAAAD-29151

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FG Münster, Urteil v. 23.06.2009 - 1 K 4263/06 F

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