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Sächsisches FG Beschluss v. - 8 V 2039/07

Gesetze: AO § 164 Abs. 2, AO § 168, UStG 1999 § 18 Abs. 9, UStG 1999 § 3 Abs. 9a, UStG 1999 § 18 Abs. 3, AO § 21 Abs. 1 S. 2, AO § 127, UStZustV § 1 Abs. 1 Nr. 29, UStDV 2000 § 60, UStDV 2000 § 61, BGB § 133, BGB § 157, BGB § 242, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Zustimmung gem. § 168 Satz 2 AO durch das örtlich unzuständige FA

Auslegung einer FA-Erklärung als Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts

Kein Vorsteuervergütungsverfahren bei unentgeltlicher Wertabgabe

Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Die einen Vorsteuerüberschuss ausweisende Umsatzsteueranmeldung betreffend eine Aktiengesellschaft ausländischen Rechts steht auch dann gem. § 168 Abs. 1 AO einer Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich, wenn nicht das gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 29 UStZustV örtlich zuständig gewordene FA der Anmeldung zustimmt, sondern das FA, bei dem das Unternehmen seit Jahren umsatzsteuerlich geführt wird.

2. Hat das FA schriftlich erklärt, dass es die Erfassung im allgemeinen Besteuerungsverfahren zum gelöscht habe und die Umsatzbesteuerung als abgeschlossen betrachtet, kann dies bei der gebotenen Auslegung entsprechend §§ 133, 157 BGB aus Sicht eines objektiven Regelungsempfängers unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht anders verstanden werden, als dass das FA die Umsatzsteuerfestsetzungen für Zeiträume vor dem für endgültig erklärt und damit einen bestehenden Nachprüfungsvorbehalt aufgehoben hat.

3. Ist unsicher und im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nicht abschließend feststellbar, ob ein im Ausland ansässiges Unternehmen unentgeltliche Wertabgaben gem. § 3 Abs. 9a UStG ausgeführt hat und damit die Anwendung des Vorsteuervergütungsverfahrens gem. § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. §§ 60, 61 UStDV 2000 ausscheidet, so dass die Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzung zu Unrecht erfolgte, ist das Verfahren wegen der Aufhebung des Umsatzsteuerbescheids von der Vollziehung auszusetzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BAAAD-28865

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches FG, Beschluss v. 01.09.2009 - 8 V 2039/07

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