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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 8375/06 B EFG 2009 S. 2073 Nr. 24

Gesetze: UmwStG 1995 § 12 Abs. 3 S. 2, EStG 1997 § 10d

Verlustübergang bei Verschmelzung

Leitsatz

Zweck des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG ist es, den Übergang eines „funktionslosen Verlustvortrages” zu verhindern. Die Vorschrift fordert dementsprechend, dass die wesentliche Struktur des Betriebes in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht gewahrt bleibt. Kriterien für die Beurteilung der Fortführung eines Betriebes oder Betriebsteiles sind u. a. der Umsatz, das Auftragsvolumen, das Aktivvermögen und die Anzahl der Arbeitnehmer.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 102 Nr. 2
EFG 2009 S. 2073 Nr. 24
MAAAD-28857

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.07.2009 - 12 K 8375/06 B

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