Grundsatz der anteiligen Tilgung bei Verletzung der Erklärungspflicht
Leitsatz
Beruht die in einem Haftungsbescheid gegenüber dem GmbH-Geschäftsführer angeführte Umsatzsteuernachforderung auf der – materiell-rechtlich
nicht zweifelsfreien – Nachversteuerung der von der GmbH in ihren monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen – nicht pflichtwidrig
– umsatzsteuerfrei belassenen Umsätze und ist bereits zu Beginn des Haftungszeitraums ein Insolvenzantrag gestellt sowie zu
diesem Zeitpunkt die Zahlungsunfähigkeit der GmbH festgestellt, gilt der Grundsatz der Haftung lediglich in Höhe der anteiligen
Tilgungsquote auch bei der Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 47 Nr. 1 EFG 2009 S. 1988 Nr. 24 EAAAD-28851
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 02.07.2009 - 9 K 2590/03
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