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BFH  - VIII R 33/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12

Rechtsfrage

Berücksichtigung von Sachschäden an einem privaten Kraftfahrzeug, die auf einer beruflich veranlassten Fahrt entstanden sind: Kann der Unterschiedsbetrag der Zeitwerte des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert wird?

- Ist die Regelung über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG 1997 verfassungskonform?

- Hätte das FG über die Frage des Bestehens eines allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs für den Fall der unverbindlichen und unrichtigen Auskunft des Finanzamts entscheiden müssen?

Arbeitszimmer; Betriebsausgabe; Unfallkosten; Verfassung; Werbungskosten

Fundstelle(n):
ZAAAD-28805

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - VIII R 33/09 - erledigt.

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