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EuGH 10.9.2009 C-269/07, IWB 18/2009 S. 1434

Steuerrecht | Vertragsverletzung Deutschlands durch Vorschriften der ergänzenden Altersvorsorge

Am hat der EuGH in der Rs. C-269/07 die Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG der EU-Kommission gegen Deutschland entschieden. Danach hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Einführung und Beibehaltung der Vorschriften zur ergänzenden Altersvorsorge in den §§ 79 bis 99 EStG gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sowie aus Art. 18 EG verstoßen, soweit diese Vorschriften

  • Grenzarbeitnehmern und deren Ehegatten die Altersvorsorgezulage verweigern, falls sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind,

  • Grenzarbeitnehmern nicht gestatten, das geförderte Kapital für die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken di...

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