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NWB Nr. 39 vom Seite 3017

Grenzwerte 2010 für die Sozialversicherung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2010 – Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010” vorgelegt. Über die endgültigen Werte entscheidet das Bundeskabinett im Oktober 2009, die Zustimmung des Bundesrates wird erst zum Jahresende erwartet. Alle Werte sind daher vorläufig.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)


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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
49.950 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
45.000 €

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
3.750 €/Monat, 45.000 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr
Knappschaftliche Rentenversicherung
West / Ost:
6.800 €/Monat, 81.600 €/Jahr / 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr

Bezugsgröße


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
2.555 €/Monat, 30.600 €/Jahr / 2.170 €/Monat, 26.040 €/Jahr

Einkommensgrenze Familienversicherung


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Regelfall
365 € mtl.
Bei geringfügig entlohnter Beschäfti...

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