BFH Beschluss v. - V B 23/08

Keine Rechtswirkung von Gerichtsentscheidungen, die in Unkenntnis der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ergehen

Gesetze: FGO § 73, FGO § 155, ZPO § 240, ZPO § 249

Instanzenzug:

Gründe

I. Die Klägerinnen und Beschwerdeführerinnen (Klägerinnen) legten Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen ein. In Unkenntnis der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin zu 1) am über die Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom entschieden.

II. Der Beschluss vom V B 23/08 war aus Gründen der Rechtsklarheit aufzuheben.

III.

Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin zu 1) war das Verfahren gemäß § 73 Abs. 1 FGO abzutrennen.

Der Beschluss ergeht gerichtskostenfrei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1819 Nr. 11
SAAAD-28278