Arbeitshilfe August 2011

Keine Besteuerung der 2006 auch für Vorjahre ausgezahlten Erwerbsminderungsrente als abgekürzte Leibrente mit dem Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV - Mustereinspruch

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Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente nach dem Alterseinkünftegesetz: Unterliegt eine von der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem bezogene und erst im Jahr 2006 ausgezahlte Rente wegen Erwerbsminderung - auch soweit sie auf das Jahr 2004 entfällt - einem Besteuerungsanteil von 50 % oder ist diese abgekürzte Leibrente weiterhin nur mit dem Ertragsanteil nach § 55 Abs. 2 EStDV zu versteuern?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB SAAAD-28132