IFRIC 15 21

Beschluss

Angaben

21

Für die in Paragraph 20 beschriebenen Verträge, die sich zum Bilanzstichtag in Bearbeitung befinden, sind außerdem folgende Angaben zu machen:

(a)

die Summe der bis zum Stichtag angefallenen Kosten und ausgewiesenen Gewinne (abzüglich erfasster Verluste); und

(b)

der Betrag erhaltener Anzahlungen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-28115