Zeitpunkt des Entstehens eines Auflösungsverlusts bei
Insolvenz einer GmbH
Gründe für Versagnung des
Werbungskostenabzugs für ein von der Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters
der GmbH im Jahr vor der Insolvenzeröffnung gegebenes Darlehen
Leitsatz
1. Die Entstehung eines
Auflösungsverlustes i. S. v. § 17 Abs. 4 EStG setzt die
zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft voraus, so dass im
Streitjahr noch kein entsprechender Verlust berücksichtigt werden kann,
wenn eine GmbH erst im Folgejahr durch die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens aufgelöst worden ist.
2. Ist die Ehefrau als Arbeitnehmerin
bei einer GmbH angestellt, an der ihr Ehemann mehrheitlich beteiligt ist, so
kann ein von der Ehefrau der GmbH gegebenes und im Folgejahr infolge Insolvenz
der GmbH ausgefallenes Darlehen nicht als Werbungskosten bei ihren
nichtselbständigen Einkünften berücksichtigt werden, wenn u. a.
das Darlehen zum einen auch aus
familiären Gründen gewährt worden ist und zum anderen einem
Fremdvergleich nicht Stand hält,
das nicht eindeutig nachgewiesene
Darlehen zusammen mit weiteren behaupteten Zahlungen rund das 3-fache des
Jahreseinkommens der Ehefrau bei der GmbH beträgt und somit in keinem
angemessenen Verhältnis zu den künftigen Verdienstchancen der Ehefrau
steht, und
die Wertlosigkeit des Darlehens
von der Ehefrau nicht im Streitjahr, sondern erst im Folgejahr erkannt worden
ist.
Fundstelle(n): OAAAD-27909
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20.05.2009 - 2 K 275/07
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