Arbeitshilfe März 2011

Anforderung an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG - Mustereinspruch

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Wirksamkeit der Bekanntgabe mittels Postzustellungsurkunde:

Ist die Bezeichnung der absendenden Dienststelle bei Zustellung mittels PZU Voraussetzung für die wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsakts? - Ist die Festsetzungsfrist gewahrt, wenn zwar gegen § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG verstoßen wurde (ohne vollständigen Absender), die Postzustellungsurkunde aber tatsächlich fristwahrend in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangte?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

Datei öffnen

Fundstelle(n):
NWB OAAAD-27880