Lehrbuch des Europäischen Zollrechts
6. Aufl. 2009
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E. Grundlagen der Abgabenerhebung
Das materielle Zollrecht in Zollkodex und DVO regelt das Entstehen, die Erhebung, das Erlöschen und den Erlass sowie die Erstattung von Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr einschließlich ihrer Absicherung durch Sicherheiten.
Im Vordergrund der Ein- und Ausfuhrabgaben stehen die Zölle. Sie werden in Art. 4 Nr. 10, 11 ZK nicht näher definiert. Der Sache nach sind sie Abgaben, die zumeist an den Eingang einer Ware in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder an das Verlassen des Wirtschaftskreislaufes (Ausfuhrzoll) anknüpfen. Neben diesen Wirtschaftszöllen gibt es auch Zölle, die allein aufgrund von Verfehlungen entstehen.
Gemäß Art. 4 Nr. 9 ZK begründet die Zollschuld eine persönliche Zahlungspflicht des Zollschuldners, einer Person i. S. d. Art. 4 Nr. 1 ZK. Sie ist aus seinem Vermögen zu erfüllen und unterscheidet sich dadurch von der dinglichen Haftung der Ware nach den einzelstaatlichen Vorschriften.
Art. 4 Nr. 10 ZK fasst unter Einfuhrabgaben die Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zusammen sowie die Agrarabgaben bei oder nach der Einfuhr von Waren. Abgaben mit gleicher Wirkung sind alle Abgaben, die an den Grenzübergang anknüpfen und folg...