Lehrbuch des Europäischen Zollrechts
6. Aufl. 2009
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C. Erfassung des Warenverkehrs
I. Einführung
Alle am globalen Warenaustausch beteiligten Staaten bedienen sich international gebräuchlicher Methoden der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Die Zölle können in diesem Zusammenhang als klassisches Instrument der Außenhandelspolitik bezeichnet werden. Daneben werden weitere Maßnahmen zur Ordnung des Warenverkehrs eingesetzt, wie Ein- und Ausfuhrverbote und Beschränkungen wirtschaftspolitischer und polizeilicher Art.
Gegenstand der Darstellung dieses Kapitels ist das Verbringen von Waren in das EG-Zollgebiet unter Berücksichtigung der Einfuhrzölle sowie der nationalen Steuern, die den Warenfluss über die Grenze betreffen.
Die Maßnahmen, die zur Regulierung des Warenverkehrs über die Grenze erforderlich sind, werden in Deutschland von der Zollverwaltung als Teil der Bundesfinanzverwaltung wahrgenommen. Diese ist Teil der Steuerverwaltung, Art. 87 Abs. 1 GG, § 6 AO. Die Rechtsgrundlagen für die Aufgaben der Zollverwaltung sind in § 1 ZollVG zusammengefasst. Danach wird der Warenverkehr über die Grenzen des EG-Zollgebiets zollamtlich überwacht. Die Überwachung beginnt nach Maßgabe der ZK-Änderung 2005 bereits vor dem eigentlichen Verbringen der Ware...