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NWB Nr. 38 vom Seite 2974

Due Diligence und ihre Auswirkung auf Gewährleistungsansprüche

Vorprüfung beim Unternehmenskauf

Marius S. Sieja

Akquisitionen gehören aufgrund ihrer Komplexität und den damit verbundenen Herausforderungen mitunter zu den schwierigsten Aufgaben, die sich einem Unternehmen stellen. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Fragen nach dem Schutz des Käufers beim Unternehmenskauf von großer Bedeutung. Dafür kommen zwei Instrumente in Betracht. Zur Vermeidung von möglichen Risiken ist vor dem Vertragsschluss an eine Due Diligence zu denken. Sollten sich nach dem Abschluss des Kaufvertrages Mängel herausstellen, sind grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte anwendbar. Das sind die Nacherfüllung, die Minderung, der Rücktritt und auch der Schadensersatz (§ 437 BGB). Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Durchführung einer Due Diligence beim Unternehmenskauf und ihren Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte des Käufers.

I. Due Diligence beim Unternehmenskauf

[i]Due Diligence als Instrument der Vorprüfung beim UnternehmenskaufBei der Due Diligence handelt es sich um ein aus dem US-amerikanischen Rechtssystem übernommenes Instrument und es bedeutet wörtlich „besondere Sorgfalt”. Demnach obliegt dem Käufer die Pflicht, den Kaufgegenstand nach Mängeln zu untersuchen. Macht der Käufer das nicht, trägt er das volle Risiko. Das ...

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