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FG München 30.3.2009 7 K 3826/05, IWB 17/2009 S. 1428

Einkommensteuer | keine Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für von Dritten bezogene technische Dienstleistungen

▶ Urteil: (1) Ein Haftungsbescheid ist nicht nichtig, wenn er zwar die Steuerschuldner nicht angibt, diese aber für den Haftungsschuldner zweifellos erkennbar sind. (2) Werden inländische Konzerte einer ausländischen Musikgruppe in der Weise organisiert, dass eine inländische Produktionsgesellschaft, die alleiniger Vertragspartner der inländischen Konzertveranstalter ist, mit den Musikern Verträge über die Erbringung der Musikdarbietungen schließt, während sie die für die Konzerte erforderlichen technischen Anlagen (z. B. für Licht und Ton) von einer ausländischen Gesellschaft bezieht und das technische Personal selbst engagiert, unterliegen nur die Honorare an die Musiker, nicht aber die Entgelte für die technischen Dienstleistungen der Künstlerabzugssteuer nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. ...

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