Grundlagen für die gerichtliche Festsetzung eines Streitwertes in einem Verfahren gegen einen Bescheid über die gesonderte
Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts
Leitsatz
Für die Streitwertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung, die den Rechtszug
einleitet, maßgebend.
Ist zu diesem Zeitpunkt die tatsächliche konkrete steuerliche Auswirkung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes noch nicht
leicht und einwandfrei feststellbar, ist der Streitwert einer Klage wegen gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts
mit 10 % des streitigen Verlustes zu pauschalieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1596 Nr. 19 EAAAD-27600
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 11.05.2009 - 11 K 7141/01 F
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