Änderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
Leitsatz
Enthält der Feststellungsbescheid der Besitz-GbR im Hinblick auf die unterbliebene Feststellung der Steuerabzugsbeträge aus
einer Gewinnausschüttung der Vertriebs-GmbH, deren Anteile im Rahmen einer doppelten Betriebsaufspaltung (Produktions-KG und
Vertriebs-GmbH) zum Sonderbetriebsvermögen der Besitzgesellschafter gehören, eine Lücke, liegt hierin in rechtlicher Hinsicht
ein Fehler und, wenn die Finanzbehörde den Sachverhalt zur Kenntnis genommen hat, die irrige Beurteilung eines Sachverhalts
i.S.d. § 174 Abs. 4 AO.
Auch ein Antrag auf Ergänzung des Feststellungsbescheids der Besitz-GbR im Sinne des § 179 Abs. 3 AO zu Gunsten der Besitzgesellschafter
stellt einen Änderungsantrag im Sinne des § 174 Abs. 4 AO dar, der die Finanzbehörde zur Änderung der widerstreitenden Feststellung
für die Beteiligten der Produktions-KG berechtigt.
Bei mehreren Feststellungen im Rahmen eines einheitlichen Feststellungsbescheids liegt grundsätzlich nur ein einheitlicher
Verwaltungsakt vor, der teilbar ist, soweit einzelne Feststellungen selbständig sind und insoweit eine Teilanfechtung möglich
ist. Auf diesen einheitlichen Feststellungsbescheid ist für Zwecke des § 174 Abs. 4 AO abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1812 Nr. 22 BAAAD-27598
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.07.2009 - 11 K 3403/08 F
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