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NWB Nr. 36 vom Seite 2795

Statusfeststellungsverfahren – Steuerberater klagen gegen Rentenversicherung

[i]Marburger, Das Statusfeststellungsverfahren, NWB 2009 S. 867Mehrere Steuerberater haben wegen ihrer Ablehnung als Vertreter im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV gegen die Deutsche Rentenversicherung geklagt. Drei dieser Verfahren werden unterstützend vom Deutschen Steuerberaterverband e. V. (DStV) begleitet, der der Ansicht ist, dass Steuerberater seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) im Juli 2008 berechtigt sind, ihre Mandanten im Statusfeststellungsverfahren als Nebenleistung zu einer steuerberatenden oder Buchhaltungstätigkeit zu vertreten. Rechtsprechung zum Umfang erlaubter Nebenleistungen nach dem RDG durch Steuerberater existiert derzeit noch nicht. Da die dem DStV bekannten Klagen zwischen Ende 2008 und Mitte 2009 erhoben wurden, ist eine Entscheidung der Sozialgerichte in diesem Jahr nicht mehr wahrscheinlich.

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