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NWB Nr. 36 vom Seite 2783

Der Elternunterhalt

Dr. Uta Ehinger

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2819Elternunterhalt kann für unterhaltspflichtige Kinder teuer werden, insbesondere wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden und hohe Pflegekosten anfallen. Entlastung hat es insoweit bereits durch die Einführung der Pflegeversicherung und der Grundsicherung im Alter gegeben, aber auch durch die Rechtsprechung: Hohe Eigenbedarfssätze für unterhaltspflichtige Kinder, die Beschränkung ihrer Haftung auf 50 % des verteilungsfähigen Teils ihres Einkommens und eine großzügige Anerkennung von Verbindlichkeiten im Unterhaltsrecht tragen wesentlich dazu bei.

Gesetzliche Voraussetzungen

[i]Kinder „haften“ bei Bedürftigkeit für ihre ElternEltern haben gegenüber ihren Kindern Anspruch auf angemessenen Unterhalt (§ 1610 Abs. 1 BGB), wenn ihre eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um ihren Bedarf zu decken (§ 1602 Abs. 1 BGB). Dabei richtet sich ihr Bedarf nach ihrer aktuellen individuellen Lebensstellung. Bleibt ein ungedeckter Bedarf, sind sie in dieser Höhe unterhaltsbedürftig. In welcher Höhe der Unterhalt tatsächlich zu zahlen ist, hängt aber letztlich von der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes ab.

Bedarf und Bedürftigkeit beim Elternunterhalt

[i]OLG bestimmen pauschalierend den MindestbedarfDer Bedarf kann bei einfachen Verhältnissen pauschaliert in Höhe eines notwendigen Minde...

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