Für die Bestimmung des Teilwerts einer Beteiligung an einer KapG gilt die Vermutung, dass er im Zeitpunkt des Erwerbs der
Beteiligung den Anschaffungskosten entspricht.
Hohe Verluste in Beteiligungsunternehmen rechtfertigen keine Wertminderung der Beteiligung.
Die Nachweispflicht für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung bzw. dem Vorliegen einer Fehlmaßnahme
liegt beim Stpfl.
Wird eine Beteiligung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen gehalten, hat ihre funktionale Bedeutung
für die Wertbestimmung besonderes Gewicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAD-27223
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.03.2008 - 3 K 10553/03
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