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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 327/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 33 Abs. 1

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Gerichts- und Anwaltskosten wegen Beleidigung auf Dienstfahrt

Leitsatz

1. Gerichts- und Anwaltskosten, die aufgrund eines Strafverfahrens wegen einer Beleidigung enstehen, die von einem Betriebsprüfer während einer Dienstfahrt begangen wird, sind nicht als Werbungskosten absetzbar, da zwischen dem beleidigenden Verhalten und der beruflichen Tätigkeit des Betriebsprüfers kein steuerlicher Sachzusammenhang besteht.

2. Sie werden auch nicht bereits deswegen zu Werbungskosten, weil die verhängte Strafe beim Verurteilten disziplinarrechtliche Folgen haben kann.

3. Es handelt sich auch nicht um zwangsläufig erwachsene Kosten, die als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen wären.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2009 S. 16664 Nr. 9
RAAAD-27211

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.04.2008 - 6 K 327/07

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