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BGH 24.06.2009 VIII ZR 150/08, NWB 35/2009 S. 2720

Handelsrecht | Kündigung des Sekundärhändlervertrags bei neuer Vertriebsstruktur

Eine in räumlicher und finanzieller Hinsicht bedeutsame Umstrukturierung liegt vor, wenn die Standorte des bisherigen Vertriebsnetzes eines Unternehmens zu einem erheblichen Teil wegfallen oder verlagert werden und durch die Vorbereitung und Durchführung der Umstrukturierung erhebliche Kosten verursacht werden. Die Umstrukturierung ist durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt, wenn die Marktanteile des Lieferanten deutlich rückläufig sind, die Ursache dafür in der Struktur des Händlernetzes liegt und beides plausibel dargetan wird. Im Streitfall durfte daher ein Autokonzern sein zweistufiges Händlernetz auf direkt verbundene Vertriebspartner beschränken und nicht unmittelbar verbundenen [i]NWB F. 18 S. 909 Vertragshändlern kündigen, da die erzielten Ergebnisse unbefried...

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