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BFH 30.03.2009 II R 62/06, NWB 35/2009 S. 2717

Grunderwerbsteuer | Sanierungskosten als Gegenleistung bei übernommener Verpflichtung zur Bodensanierung

Ist Gegenstand des Erwerbs ein mit Altlasten kontaminiertes Grundstück und verpflichtet sich der Erwerber im Grundstückskaufvertrag zu dessen Sanierung, gehören die entstandenen Kosten nach dem nicht zur Gegenleistung, wenn bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch keine Sanierungsverfügung an den Veräußerer ergangen war.

Anmerkung:

Der Kaufpreis für ein vormals militärisch genutztes Grundstück war wegen dessen Kontaminierung gemindert. Der veräußernden Bundesrepublik Deutschland gegenüber verpflichtete sich der Käufer, das Grundstück zu sanieren und dies nachzuweisen. Diese Verpflichtung reichte nicht aus, die Sanierungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, weil der Erwerber die Sanierung primär im eigenen Interesse (beabsi...

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