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BFH 28.05.2009 V R 7/08, NWB 35/2009 S. 2716

Umsatzsteuer | Benennung von Kunden gegenüber einem Versicherungsmakler gegen Unterprovision

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Steuerfreiheit für die Tätigkeit als Versicherungsvertreter nach § 4 Nr. 11 UStG 1999 setzt voraus, dass die Leistungen des Unternehmers die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versicherungsvermittlung erfüllen, nämlich die am Abschluss der Versicherung interessierten Personen zusammenzuführen. (2) Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmer einem Versicherungsmakler am Abschluss eines Versicherungsvertrags potenziell interessierte Personen nachweist und hierfür eine sog. „Zuführungsprovision” erhält.

Anmerkung:

Die Anerkennung der steuerfreien Vermittlungstätigkeit im Streitfall ist Folge des – durch den EuGH entwickelten und den BFH fortgeführten – Verständnisses, dass entscheidend ist, ob der Leistende für seine Vergütung primä...

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