Last-Minute-Check Verfahrensrecht

2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61381-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59611-7

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Last-Minute-Check Verfahrensrecht

Teil C: Erbschaftsteuer/Bewertung

Abschnitt 1: Bewertung des Grundvermögens

1I. Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten

[i]Grundbesitzwerte werden von den Lagefinanzämter gesondert festgestelltFür Zwecke der ErbSt werden Grundbesitzwerte − sog. Bedarfswerte – gesondert feststellt (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG). Zuständig ist das jeweilige Lagefinanzamt (§ 152 Nr. 1 BewG). Die Bescheide über den Grundbesitzwert sind Grundlagenbescheide für den ErbSt-Bescheid bzw. im Falle eines Betriebsgrundstücks für den Feststellungsbescheid über den Wert des Betriebsvermögens.

Im Feststellungsbescheid sind nach § 151 Abs. 2 BewG folgende Feststellungen zu treffen:

  • Wert der wirtschaftlichen Einheit.

  • Art der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück oder Betriebsgrundstück).

  • Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit.

  • Bei mehreren Beteiligten ist auch die Höhe der Anteile festzustellen.

  • Beim Erwerb durch eine Erbengemeinschaft erfolgt die Zurechnung auf die Erbengemeinschaft. Die Aufteilung erfolgt durch das ErbSt-Finanzamt nach der Erbquote (Tz. 73 Abs. 2 Nr. 2 lit. b des gleich lautenden Ländererlasses v. , BStBl 2007 I 314, abgedruckt als Anl. 2 zu den ErbStR – Zitierweise in der Folge: Anl. 2 ErbStR).

2II. Bewertungsgrundsätze

[i]Generelle Öffnungsklausel für alle GrundbesitzwerteGrundbesitzwerte...