Last-Minute-Check Verfahrensrecht
2009
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Teil B: Umsatzsteuer
Abschnitt 1: Steuerbare Umsätze
I. Überblick
1 [i]Objektsteuer als wesentliches MerkmalAnknüpfungspunkt für die Umsatzsteuer ist die Ausführung eines Umsatzes. Sie ist
eine Verkehrsteuer, die an Vorgänge des Rechts- oder Wirtschaftsverkehrs anknüpft;
eine Sach- oder Objektsteuer, sie kennt im Gegensatz zur Einkommensteuer keine Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse bei der Bemessung;
eine Allphasensteuer, denn sie greift auf allen Wirtschaftsstufen in der Unternehmer- oder Leistungskette.
Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist regelmäßig der Unternehmer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG), der wirtschaftliche Steuerträger ist dagegen der Verbraucher, also der Abnehmer der Lieferungen und sonstigen Leistungen, da der Unternehmer regelmäßig die auf den Umsatz entfallende Umsatzsteuer über den Preis an den Endverbraucher weitergibt. Da jedoch nur ein Endverbraucher als Leistungsempfänger mit der Umsatzsteuer belastet werden soll, wurde Unternehmern als Abnehmer einer Leistung ein Vorsteuerabzug ermöglicht.
2 [i]Steuerbarer Umsatz als AnknüpfungspunktGegenstand der Besteuerung durch die Umsatzsteuer ist der steuerbare Umsatz, d. h. jeder wirtschaftliche Verkehrsvorgang unter bestimmte...