Arbeitshilfe September 2009

Direktor als leitender Angestellter i.S. von Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz - Mustereinspruch

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Gilt die tatsächlich in Drittstaaten ausgeübte Arbeit im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d DBA-Schweiz als in der Schweiz ausgeübt und sind die Einkünfte hieraus deshalb von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB CAAAD-26792