Jahresabschluss kompakt
1. Aufl. 2009
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 24624. Kapitel: Abschied von der Einheitsbilanz: Aufstellung einer eigenständigen Steuerbilanz
24.1 Notwendigkeit der Aufstellung einer Steuerbilanz
Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt gem. § 4 Abs. 1 i. V. mit § 5 Abs. 1 EStG auf der Grundlage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz).
[i]Steuerliche Ansatz- und Bewertungswahlrechte in Übereinstimmung mit der HandelsbilanzZudem fordert der bis zur Anwendung vom BilMoG noch gültige Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG), dass steuerliche Ansatz- und Bewertungswahlrechte in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz ausgeübt werden müssen. Insofern haben steuerliche Vorschriften unmittelbare Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung in der Handelsbilanz. Typisch hierfür sind steuerliche Sonderabschreibungen gem. § 7b bis k EStG oder die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG. Diese expliziten steuerlichen Vorschriften dürfen nur nach gleich lautender Abbildung in der Handelsbilanz angewandt werden. Insofern ergeben sich keine Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Handelsrechtliche Grundlage für die Übernahme der steuerlichen Vorschriften ist der § 254 HGB.
Sofern jedoch einkommenssteuerliche Vorschriften zwingende Ansatz- und Bewertungsge- oder -verbote e...