Jahresabschluss kompakt
1. Aufl. 2009
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S. 586. Kapitel: Vorräte
6.1 Wesentliches zur Bilanzposition
6.1.1 Positionsinhalt
[i]Zum Verbrauch bzw. zur Weiterveräußerung angeschaffte oder hergestellte VermögensgegenständeUnter der Bilanzposition „Vorräte„ erfolgt der Ausweis aller Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt wurden.
Zu den Vorräten gehören gem. § 266 Abs. 2 HGB:
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe,
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen,
fertige Erzeugnisse und Waren, und
geleistete Anzahlungen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten alle Materialien, die als Haupt- und Nebenbestandteile oder als Betriebsstoffe in die Fertigung eingehen. Ebenso hier zu erfassen sind Büromaterial, Heizöl, etc.
Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen stellen die Vorstufe zu den fertigen Erzeugnissen dar. Hier sind alle Erzeugnisse und Leistungen zu erfassen, die sich schon im Fertigungsvorgang befinden, bei denen jedoch Verkaufs- und Versandfertigkeit noch nicht gegeben ist.
Fertige Erzeugnisse sind selbst erstellte Produkte, bei denen Versandfertigkeit vorliegt. Waren sind Vermögensgegenstände, die ohne weitere Be- oder Verarbeitung weiterveräußert werden (vgl. Kapitel 6.8).
Unter den geleisteten Anzahlungen sind Vorleistungen auszuweisen, die auf den Erwerb von Vermögensgegenständen des...