Jahresabschluss kompakt
1. Aufl. 2009
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S. 465. Kapitel: Finanzanlagevermögen – Wertpapiere im Umlaufvermögen
5.1 Wesentliches zur Bilanzposition
5.1.1 Positionsinhalt
[i]Finanzanlagen im AnlagevermögenDie Bilanzposition „Finanzanlagen im Anlagevermögen„ setzt sich zusammen aus:
Anteile an verbundenen Unternehmen,
Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Beteiligungen,
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
Wertpapiere des Anlagevermögens und
sonstige Ausleihungen.
[i]Wertpapiere im UmlaufvermögenDie Bilanzposition „Wertpapiere im Umlaufvermögen“ setzt sich zusammen aus:
Anteile an verbundenen Unternehmen,
Eigene Anteile und
Sonstige Wertpapiere.
Für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist die beabsichtigte Besitzdauer maßgeblich.
Zu den Begriffen verbundene Unternehmen und Beteiligungen siehe § 271 HGB. Bei Anteilen von mehr als 20 % des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft wird eine Beteiligung vermutet. Ist ein Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht, zugleich ein verbundenes Unternehmen (im Regelfall bei einer Beteiligung von mehr als 50 %, siehe auch § 290 HGB), so geht der Ausweis unter verbundene Unternehmen vor. Genossenschaftsanteile gehören nicht zu den Beteiligungen. Unabhängig von der Beteiligungsquote gehören Anteile an Personengesellschaften und G...