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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 1108/2008 EFG 2009 S. 1655 Nr. 20

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 BVFG § 15 Abs. 1

Kindergeldanspruch für Aspiranten auf eine Anerkennung als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit

Leitsatz

Von Bewerbern um die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG für Zwecke des Kindergeldes einen Aufenthaltstitel zu verlangen, den sie ausländer-/aufenthaltsrechtlich nicht benötigen, widerspricht offen dem Zweck des § 62 Abs. 2 EStG n.F..

Will man die Vorschrift des § 62 Abs. 2 EStG n.F. verfassungskonform auslegen, bleibt nur, die Regelungslücke im Wege der Analogie zu schließen und die Aspiranten auf Anerkennung als Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit zumindest dem Ausländer mit hinreichendem Aufenthaltstitel gleichzustellen.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1655 Nr. 20
UAAAD-26439

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 12.12.2008 - 7 K 1108/2008

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