Typisierende Annahme der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Die typisierende Annahme der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt nicht,
wenn der Vermieter nicht Eigentümer, sondern nur Zwischenmieter ist, und damit nicht berechtigt ist, eine AfA geltend zu machen.
Für die Darlegung, dass der Steuerpflichtige in der Lage ist, auf Dauer gesehen, nachhaltig Überschüsse bei den Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, ist eine Prognoserechnung erforderlich, die auf Maßnahmen des Steuerpflichtigen
als Reaktion auf Verluste beruht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAD-26436
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 25.06.2009 - 4 K 1561/2007
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