Nacherhebung von ErbSt durch Insolvenzeintritt nicht sachlich unbillig
Leitsatz
1) Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen
werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme
entschieden hätte.
2) Die Einziehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis ist dann aus sachlichen Gründen unbillig, wenn die Einziehung
dem der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Zweck widersprechen würde.
3) Der Verlust des Betriebsvermögens bzw. der Beteiligung an einer KG durch Insolvenz innerhalb der Behaltensfrist des § 13a
Abs. 5 ErbStG führt nicht zu einer Unbilligkeit der Erhebung der Nachsteuer aus sachlichen Gründen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAD-26425
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FG Münster, Urteil v. 07.05.2009 - 3 K 1861/06 Erb
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