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NWB Nr. 33 vom Seite 2547

Nachrüstung von Partikelfiltern wird attraktiver

[i]Festbetrag 330 €Die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Kfz wird ab alternativ auch mit einem Festbetrag in Höhe von 330 € gefördert. Die bisherige Fördermöglichkeit in gleicher Höhe über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung bleibt als Alternative erhalten, die Förderung über den Zuschuss ist jedoch attraktiver. Die Fördervoraussetzungen bleiben durch die Änderung der Auszahlungsmodalitäten unverändert. Zuständig für die verwaltungstechnische [i]www.bafa.deAbwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge auf einen Zuschuss können ab online beim BAFA gestellt werden.

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