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FG München Urteil v. - 10 K 1139/07 EFG 2009 S. 1444 Nr. 18

Gesetze: EStG 1997 § 4 Abs. 3 S. 4, EStG 2002 § 4 Abs. 3 S. 4

Gewinnmindernde Berücksichtigung des Werts der gesamten Milchreferenzmenge im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung bei Wegfall der letzten Teilmenge

Leitsatz

1. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung sind nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen gehören auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie das Milchlieferrecht.

2. Nach Wegfall der Flächenakzessorietät durchgeführte Verkäufe von Teilmengen des Lieferrechts führen nicht zu einem Rückfall des darauf entfallenden Buchwerts zum Wirtschaftsgut Grund und Boden.

3. Die Milchreferenzmenge stellt ein einheitliches Wirtschaftsgut dar, so dass mit dem Verkauf einer Teilmenge auch kein vollständiger Abgang eines eigenständigen Wirtschaftsguts Teilmenge einhergeht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1444 Nr. 18
YAAAD-26092

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 20.05.2009 - 10 K 1139/07

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