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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 126/07 EFG 2009 S. 1185 Nr. 15

Gesetze: InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 36 Abs. 1, InsO § 82, ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5, AO § 226 Abs. 1, AO § 218 Abs. 1, BGB § 387

Ohne Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters keine Berechtigung des Finanzamts zur Aufrechnung von vor der Insolvenz entstandenen Einkommensteuerschulden des Insolvenzschuldners mit einem nach Insolvenzeröffnung entstandenen Vorsteuererstattungsanspruch

Leitsatz

Das Finanzamt ist wegen des Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht berechtigt, einen während des Insolvenzverfahrens aufgrund einer mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ausgeübten Tätigkeit des Insolvenzschuldners (hier: Tätigkeit des Insolvenzschuldners als selbstständiger Architekt) entstandenen Vorsteuererstattungsanspruch mit einer bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners aufzurechnen, wenn der Insolvenzverwalter den Vorsteuererstattungsanspruch nicht insolvenzrechtlich wirksam freigegeben hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 49 Nr. 1
EFG 2009 S. 1185 Nr. 15
TAAAD-26085

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 26.02.2009 - 2 K 126/07

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