Ohne Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters keine Berechtigung des Finanzamts zur Aufrechnung von vor der Insolvenz entstandenen
Einkommensteuerschulden des Insolvenzschuldners mit einem nach Insolvenzeröffnung entstandenen Vorsteuererstattungsanspruch
Leitsatz
Das Finanzamt ist wegen des Aufrechnungsverbots des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht berechtigt, einen während des Insolvenzverfahrens
aufgrund einer mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ausgeübten Tätigkeit des Insolvenzschuldners (hier: Tätigkeit des Insolvenzschuldners
als selbstständiger Architekt) entstandenen Vorsteuererstattungsanspruch mit einer bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
entstandenen Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners aufzurechnen, wenn der Insolvenzverwalter den Vorsteuererstattungsanspruch
nicht insolvenzrechtlich wirksam freigegeben hat.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 49 Nr. 1 EFG 2009 S. 1185 Nr. 15 TAAAD-26085
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 26.02.2009 - 2 K 126/07
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